AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Corpus-Dicio GmbH

 

  1. Der Vertrag wird über den umseitig angegebenen Zeitraum abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um 12 Monate, falls er nicht mindestens 1 Monat vor Ablauf von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt hiervon unberührt.

 

  1. Der Mitgliedsvertrag kann aus wichtigem Grund vorzeitig gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere eine andauernd bleibende Erkrankung, die nicht schon vor Abschluss der Mitgliedschaft bestanden hat und welche das Training unmöglich macht, oder eine Schwangerschaft. Die Kündigungsfrist hierfür beträgt 4 Wochen, wobei die eingegangene Kündigung nur mit einem ärztlichen Attest o. Ä. angenommen wird. Das Attest bzw. die Bestätigung muss zeitnah eingereicht werden. Vorausbezahlte Beiträge werden dann verrechnet und zurückerstattet. Auch das Fitnessstudio kann aus wichtigem Grund kündigen.

 

  1. Der Vertrag kann auch aus wichtigem Grund stillgelegt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere eine zeitweilige Erkrankung oder ein zeitlich begrenzter Wohnortwechsel. In beiden Fällen muss die Dauer mindestens 4 Wochen überschreiten. Sämtliche Stilllegungen werden immer nur auf ganze Monate verrechnet. Ein Attest bzw. die Bestätigung des Arbeitgebers muss zeitnah eingereicht werden. Vorausbezahlte Beiträge werden nach Wiedereintritt angerechnet.

 

  1. Der Mitgliedsbeitrag ist auch dann regelmäßig bis Vertragsende zu zahlen, wenn das Mitglied die Einrichtungen des Fitnessstudios nicht in Anspruch nimmt, aus Gründen, die in seiner Person liegen.

 

  1. Die Mitgliedsbeiträge werden jeweils zum Monatsersten bzw. zum 15. jeden Monats im Voraus fällig und werden per Lastschrift eingezogen. Bankrücklastschriften sind vom Mitglied zu tragen. Für Mahnschreiben wird eine Gebühr von 5 € fällig. Eine Änderung der Bankverbindung ist dem Fitnessstudio unverzüglich mitzuteilen.

 

  1. Sobald das Mitglied mit mehr als 2 Monatsbeiträgen in Verzug kommt, wird der Vertrag zum Laufzeitende gekündigt und die Beiträge werden bis Vertragsende geltend gemacht. Für diesen Fall behält sich das Fitnesstudio eine Übergabe der Forderungen an ein Inkassounternehmen vor. Daraus entstehende Kosten trägt ebenfalls das Mitglied.

 

  1. Das Mitglied ist damit einverstanden, dass nach jeder Verlängerung der Nutzungsvereinbarung die Mitgliedsgebühr angehoben werden kann, und zwar nach 3-monatiger Vorankündigung zum nächsten Monatsersten. Die Vorankündigung der Gebühr gilt für mindestens ein Jahr.
  2. Das Mitglied ist berechtigt, die jeweils vertraglich vereinbarten Einrichtungen des Fitnessstudios zu den offiziellen Trainingszeiten zu benutzen. Diese werden durch Aushang bekannt gegeben. Änderungen hierbei bleiben vorbehalten.

 

  1. Das Fitnessstudio behält sich vor, die Öffnungszeiten der Einrichtung in zumutbarer Weise zu ändern und/oder Teilbereiche wegen Reparatur- oder Wartungsarbeiten zeitweise zu sperren. Das Mitglied hat in solch einem Fall keinen Anspruch auf Beitragsrückvergütung.

 

  1. Alle Mitglieder haften für selbst verschuldete Unfälle, Sach- und Vermögens sowie Personenschäden. Alle Mitglieder sollten gesund und ausreichend belastbar für das Training sein. Wir empfehlen vorab eine Gesundheitsuntersuchung auf Sporttauglichkeit bei einem (Sport-) Arzt. Die Haftung für Personenschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ansprüche für Sach- oder Vermögensschäden, die die Mitglieder erleiden, insbesondere auch solche schuldhafter Vertragsverletzung, fahrlässig begangener unerlaubter Handlung und für Folgeschäden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit aus rechtlichen Gründen zwingend gehaftet wird. Corpus Dicio GmbH haftet nicht für Schäden, die Kunden Dritten zufügen. Corpus Dicio GmbH haftet nicht für Schäden, die aus der praktischen Anwendung oder dem Missbrauch der vermittelten Techniken außerhalb des Trainings entstehen. Das Mitglied ist in der Betriebshaftpflichtversicherung des Fitnessstudios mit einer Höchstsumme von € bei Personenschäden und bis zu € bei Sachschäden versichert.

 

  1. Das Fitnessstudio verpflichtet sich, Daten, die sich aus der Vertragsdurchführung ergeben, nur im erforderlichen Umfang zu speichern und nicht an Dritte weiterzugeben.

 

  1. Keine Haftung besteht für den Verlust oder die Beschädigung eingebrachter Wertgegenstände und Bekleidung. Die Bereitstellung von Spinden begründet keine Haftung für hierin eingebrachte Gegenstände. Spinde sind lediglich während der Zeit des jeweiligen Trainings zu nutzen. Das Fitnessstudio ist berechtigt, missbräuchlich verwendete Schränke kostenpflichtig öffnen zu lassen.